Endreinigung beim Auszug
Zwischen dem letzten Karton und der Schlüsselübergabe bleibt oft wenig Zeit. Wir reinigen die leere Wohnung, nachdem die Möbel draußen sind, und vor dem Termin mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Am meisten Arbeit machen meist Küche und Bad: Fett an Dunstabzug und Fliesen, Kalk an Armaturen, Duschwand und WC. Dazu kommen Fenster, Türen, Heizkörper und die Böden.
Besenrein oder vereinbarte Reinigung
Was beim Auszug geschuldet ist, regelt der Mietvertrag. Ist dort nichts Besonderes vereinbart, wird häufig von einer „besenreinen“ Rückgabe gesprochen. Manche Verträge oder Übergabevereinbarungen verlangen mehr, etwa geputzte Fenster oder eine gereinigte Küche. Wir beraten nicht rechtlich, reinigen aber genau den Umfang, den Sie mit uns festlegen. Besenrein bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, dass grober Schmutz entfernt und die Böden gefegt sind. Was Sie im Einzelfall schulden, klären Sie bei Unsicherheit mit dem Vermieter oder einer Mieterberatung.
Reinigung vor dem Einzug
Auch eine neue Wohnung ist selten so sauber, wie man sie beziehen möchte. Nach Renovierung oder langem Leerstand liegen Staub, Malerreste und Kalk. Eine Reinigung vor dem Einzug ist einfacher als später, weil noch keine Möbel stehen. Nach größeren Umbauten mit Baustaub ist eher eine Baureinigung gefragt.
So planen Sie den Termin
- Früh anfragen: Sobald der Übergabetermin feststeht, über das Kontaktformular oder telefonisch.
- Umfang klären: Wir sehen uns die Wohnung an oder bekommen Fotos und Grundriss. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
- Wohnung leer: Die Reinigung findet statt, wenn Möbel und Kartons raus sind. Strom und Wasser müssen noch laufen.
- Puffer einplanen: Zwischen Reinigung und Übergabe am besten einen halben Tag einplanen, falls bei der Abnahme ein Punkt nachgearbeitet werden soll.
Auch für Büros und Praxen
Wenn ein Büro oder eine Praxis umzieht, gilt dasselbe Prinzip: Die alten Räume werden nach dem Auszug gereinigt, die neuen vor dem Einzug. Danach können wir dort mit einer regelmäßigen Unterhaltsreinigung weitermachen.
Leistungsumfang Umzugsreinigung
Der übliche Umfang. Was davon bei Ihnen anfällt und in welchem Rhythmus, legen wir nach der Besichtigung im Angebot fest.
Küche
- Schränke innen und außen
- Arbeitsflächen und Fliesenspiegel
- Spüle und Armaturen entkalken
- Backofen, Kochfeld, Dunstabzug nach Absprache
Bad und WC
- WC, Waschbecken, Dusche, Wanne
- Kalk an Armaturen und Duschwand
- Fliesen und Fugen
- Spiegel und Schränke
Wohnräume
- Böden saugen und wischen
- Fensterbänke und Heizkörper
- Türen, Zargen und Lichtschalter
- Einbauschränke innen
Fenster und Nebenräume
- Fenster mit Rahmen nach Absprache
- Balkon oder Terrasse fegen
- Keller- oder Abstellraum nach Absprache
Häufige Fragen zur Umzugsreinigung
Was bedeutet „besenrein“?
Im allgemeinen Sprachgebrauch: grober Schmutz entfernt, Böden gefegt, keine Gegenstände mehr in der Wohnung. Was Sie im Einzelfall schulden, steht im Mietvertrag. Bei Unsicherheit klären Sie das vor dem Termin mit dem Vermieter.
Muss die Wohnung bei der Reinigung leer sein?
Ja, für eine Endreinigung sollten Möbel und Kartons draußen sein. Strom und Wasser müssen noch angeschlossen sein.
Wie kurzfristig bekommt man einen Termin?
Das hängt von der Auslastung ab. Fragen Sie an, sobald der Übergabetermin feststeht. Auf Formularanfragen melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.
Reinigen Sie auch Fenster und Backofen?
Ja, wenn das vereinbart ist. Fenster, Backofen und Dunstabzug sind die Punkte, die bei Übergaben am häufigsten auffallen. Wir nehmen sie in das Angebot auf, wenn Sie das möchten.
Kann ich die Umzugsreinigung von der Steuer absetzen?
Für Privathaushalte kann eine Reinigung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG gelten: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr, mit Rechnung und Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
