Für Hausverwaltungen & Eigentümergemeinschaften

Reinigung für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften

Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften reinigen wir Treppenhäuser, Eingänge, Keller und andere Gemeinschaftsflächen nach festem Plan, dazu Wohnungen beim Mieterwechsel. Yolcu Gebäudereinigung arbeitet für Wohnanlagen in Burgau und im Landkreis Günzburg, mit einem festen Ansprechpartner pro Objekt.

Mehrfamilienhaus mit Balkonen in der Abendsonne
Symbolfoto: Pexels

Was wir in Wohnanlagen übernehmen

  • Laufende Treppenhausreinigung: Treppen, Podeste, Geländer, Eingangsbereich, Briefkastenanlage. Details unter Treppenhausreinigung.
  • Keller, Fahrradräume, Waschküchen in längeren Abständen.
  • Fenster und Glastüren im Treppenhaus und an Gemeinschaftsflächen, siehe Fensterreinigung.
  • Grundreinigung von Treppenhausböden, etwa wenn sich Pflegefilm und Schmutz über Jahre aufgebaut haben, siehe Grundreinigung.
  • Reinigung bei Mieterwechsel, damit die Wohnung für die Neuvermietung bereit ist, siehe Umzugsreinigung.

Abrechnung über die Betriebskosten

Die Kosten der Gebäudereinigung gehören nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Für die Abrechnung ist es hilfreich, wenn jede Wohnanlage eine eigene Rechnung bekommt und laufende Reinigung und einmalige Arbeiten getrennt ausgewiesen sind. Das stimmen wir mit Ihnen bei Vertragsbeginn ab.

Ein fester Ansprechpartner

Wenn Bewohner sich beschweren oder ein Sondertermin ansteht, soll die Verwaltung nicht erst herausfinden müssen, wer zuständig ist. Ansprechpartner ist Inhaber Erencan Yolcu. Er ist per Telefon und E-Mail erreichbar und klärt Änderungen am Plan direkt.

Leistungsnachweis

Damit Verwaltung und Beirat nachvollziehen können, wann gereinigt wurde, vereinbaren wir einen Nachweis, zum Beispiel einen Aushang im Treppenhaus, auf dem jede Reinigung mit Datum abgezeichnet wird. Die Form legen wir gemeinsam fest.

So kommen wir zu einem Angebot

  1. Sie nennen uns Objekt, Anzahl der Etagen und gewünschten Rhythmus, gern mit Leistungsverzeichnis der bisherigen Firma.
  2. Wir besichtigen das Objekt kostenlos und sehen uns Bodenbeläge, Glasflächen, Keller und Außenbereiche an.
  3. Sie erhalten ein schriftliches Angebot je Objekt, das sich für den Beschluss der Eigentümerversammlung eignet.

Häufige Fragen

Können die Reinigungskosten auf die Mieter umgelegt werden?

Ja, die Kosten der Gebäudereinigung sind nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Die genaue Prüfung liegt bei der Verwaltung.

Bekommt jede Wohnanlage eine eigene Rechnung?

Das empfehlen wir und richten es auf Wunsch so ein. Laufende Reinigung und einmalige Arbeiten lassen sich getrennt ausweisen.

Wie oft wird ein Treppenhaus gereinigt?

In den meisten Wohnanlagen wöchentlich oder 14-täglich, abhängig von der Zahl der Parteien und davon, ob Kinderwagen und Fahrräder durch das Treppenhaus müssen.

Reinigen Sie auch Wohnungen bei Mieterwechsel?

Ja. Nach dem Auszug reinigen wir die leere Wohnung, damit sie besichtigt und neu vermietet werden kann. Mehr unter Umzugsreinigung.

In welchen Orten betreuen Sie Wohnanlagen?

In Burgau und im ganzen Landkreis Günzburg, außerdem entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Die Liste steht unter Einsatzgebiet.

Wir sehen uns Ihr Objekt an

Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit festem Leistungsumfang. Auf Anfragen über das Formular antworten wir innerhalb von 24 Stunden.