Für Privathaushalte

Reinigung für Privathaushalte in Burgau und Umgebung

Für Privathaushalte reinigen wir vor allem Fenster, Wintergärten und Glasdächer, dazu Grundreinigungen und Wohnungen beim Umzug. Yolcu Gebäudereinigung kommt zu Ihnen nach Hause in Burgau und im ganzen Landkreis Günzburg, auf Wunsch regelmäßig, zum Beispiel zweimal im Jahr zur Fensterreinigung.

Gereinigtes Glasvordach mit Seitenwänden über dem Eingang eines Wohnhauses
Foto aus einem Auftrag von Yolcu Gebäudereinigung

Was Privatkunden am häufigsten anfragen

  • Fenster putzen lassen, innen und außen, mit Rahmen und Fensterbänken. Mehr unter Fensterreinigung.
  • Wintergarten und Terrassenüberdachung, wenn Moos, Algen und Laub das Licht nehmen. Mehr unter Wintergarten- & Glasdachreinigung.
  • Grundreinigung, etwa nach dem Winter, vor einem Familienfest oder wenn sich Kalk und Fett festgesetzt haben. Mehr unter Grundreinigung.
  • Endreinigung beim Auszug und Reinigung vor dem Einzug. Mehr unter Umzugsreinigung.

Ergebnisse aus der Region

Auf der Startseite zeigen Vorher-Nachher-Bilder aus eigenen Aufträgen ein Terrassendach, einen Wintergarten und eine Pflasterfläche. Die Bilder geben einen guten Eindruck, was sich nach einigen Jahren ansammelt und wie es nach der Reinigung aussieht.

Reinigung von der Steuer absetzen

Reinigungsarbeiten im eigenen Haushalt können als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich berücksichtigt werden. Abziehbar sind 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld. Voraussetzung sind eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten erkennbar sind, und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt. Der Abzug wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.

Wie oft Fenster gereinigt werden sollten

In vielen Haushalten reicht eine Fensterreinigung im Frühjahr und eine im Herbst. An einer Hauptstraße, unter Bäumen oder neben Feldern kann es öfter nötig sein. Spätestens wenn die Sonne Schlieren und Pollenfilm sichtbar macht, lohnt sich ein Termin.

So läuft ein Auftrag ab

  1. Sie rufen an oder schreiben über das Kontaktformular. Fotos von Fenstern oder Glasdach helfen bei der Einschätzung.
  2. Bei Bedarf sehen wir uns das Haus kostenlos an, besonders bei Glasdächern und hohen Fenstern.
  3. Sie erhalten ein schriftliches Angebot und einen Termin.
  4. Nach der Reinigung bekommen Sie eine Rechnung, die sich für den Steuerabzug nach § 35a EStG eignet.

Häufige Fragen

Putzen Sie auch nur die Fenster in einem Einfamilienhaus?

Ja, eine reine Fensterreinigung ist einer der häufigsten Aufträge von Privatkunden. Rahmen und Fensterbänke reinigen wir mit.

Kann ich die Reinigung von der Steuer absetzen?

Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG sind 20 % der Arbeitskosten absetzbar, höchstens 4.000 € im Jahr. Sie brauchen eine Rechnung und müssen überweisen. Ob sich das in Ihrem Fall auswirkt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Muss ich zu Hause sein?

Für Innenreinigung ja, oder Sie übergeben einen Schlüssel. Reine Außenarbeiten wie ein Glasdach können nach Absprache auch ohne Ihre Anwesenheit stattfinden.

Kommen Sie regelmäßig, zum Beispiel jedes Frühjahr?

Ja, viele Privatkunden vereinbaren einen festen Rhythmus für Fenster oder Glasdach. Wir melden uns dann vor dem nächsten Termin.

In welchen Orten sind Sie unterwegs?

In Burgau und im Landkreis Günzburg, außerdem entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Die Liste steht unter Einsatzgebiet.

Wir sehen uns Ihr Objekt an

Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit festem Leistungsumfang. Auf Anfragen über das Formular antworten wir innerhalb von 24 Stunden.