Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Gebäudereinigung
Hier stehen die Fragen, die uns Kunden am häufigsten stellen, nach Leistung sortiert. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Unterhaltsreinigung
Wie oft sollte eine Unterhaltsreinigung stattfinden?
Das hängt von der Nutzung ab, nicht von der Fläche. Sanitärräume und Teeküchen in Büros mit Publikumsverkehr brauchen meist eine tägliche oder fast tägliche Reinigung, reine Arbeitsplätze oft nur ein- bis zweimal pro Woche. Wir legen den Rhythmus pro Raum fest, sodass Sie nur bezahlen, was nötig ist.
Reinigen Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten?
Ja. Die meisten Kunden wollen, dass gereinigt wird, wenn niemand arbeitet: früh am Morgen, am Abend oder am Wochenende. Das Zeitfenster wird im Angebot festgehalten.
Brauchen Sie einen Schlüssel?
Bei Reinigungen außerhalb der Geschäftszeiten in der Regel ja. Die Schlüsselübergabe wird schriftlich festgehalten. Wenn Sie eine Alarmanlage haben, klären wir bei der Besichtigung, wie wir sie bedienen.
Bringen Sie Reinigungsmittel und Geräte mit?
Reinigungsmittel, Tücher und Geräte bringen wir mit. Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier, Handtuchpapier und Seife kann entweder von Ihnen gestellt oder von uns besorgt und abgerechnet werden. Das legen wir im Angebot fest.
In welchen Orten bieten Sie Unterhaltsreinigung an?
Wir reinigen in Burgau und im ganzen Landkreis Günzburg, unter anderem in Günzburg, Leipheim, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Krumbach und Thannhausen, außerdem entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Alle Orte stehen auf der Seite Einsatzgebiet.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Laufzeit und Kündigungsfrist stehen im Angebot und werden vorab mit Ihnen besprochen. Fragen Sie bei der Besichtigung danach, wenn Sie eine kurze Bindung oder eine Probephase möchten.
Fensterreinigung
Reinigen Sie Fenster innen und außen?
Ja. Wir reinigen die Glasflächen auf beiden Seiten und auf Wunsch auch Rahmen, Falz und Fensterbänke. Was genau dazugehört, steht im Angebot.
Werden die Fensterrahmen mitgereinigt?
Standardmäßig ja, weil sich im Rahmen und im Falz der Schmutz sammelt, der beim nächsten Regen wieder aufs Glas läuft. Wenn Sie nur das Glas gereinigt haben möchten, sagen Sie es bei der Anfrage.
Muss ich zu Hause sein?
Für die Innenseite brauchen wir Zugang zur Wohnung oder zum Haus. Bei Gewerbeobjekten reicht oft eine Schlüsselübergabe. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab.
Bei welchem Wetter reinigen Sie Fenster?
Leichter Regen ist für die Reinigung selbst kein Problem. Bei Frost, Sturm oder starker Sonne auf großen Glasflächen verschieben wir den Termin in Absprache mit Ihnen, weil das Ergebnis darunter leidet.
Kann ich die Fensterreinigung von der Steuer absetzen?
Im Privathaushalt in der Regel ja: 20 % der Arbeitskosten nach § 35a EStG, zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen höchstens 4.000 € pro Jahr.
Wo bieten Sie Fensterreinigung an?
In Burgau und im ganzen Landkreis Günzburg, etwa in Günzburg, Leipheim, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Offingen und Krumbach, außerdem entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Alle Orte finden Sie unter Einsatzgebiet.
Grundreinigung
Was ist der Unterschied zwischen Grundreinigung und Unterhaltsreinigung?
Die Unterhaltsreinigung ist die laufende Pflege in festen Abständen. Die Grundreinigung ist eine einmalige, tiefe Reinigung, die auch hartnäckige Ablagerungen entfernt und Flächen einschließt, die bei der laufenden Pflege ausgelassen werden.
Wie lange dauert eine Grundreinigung?
Das hängt von Fläche und Zustand ab. Eine kleine Wohnung ist oft an einem Tag erledigt, bei größeren Objekten planen wir mehrere Tage oder arbeiten abschnittsweise. Die Dauer nennen wir nach der Besichtigung.
Müssen die Räume leer sein?
Nein, eine Grundreinigung geht auch in möblierten Räumen. In leeren Räumen kommen wir aber an alle Flächen heran, deshalb ist der beste Zeitpunkt bei einem Umzug kurz nach dem Auszug oder kurz vor dem Einzug.
Reinigen Sie auch Fenster bei einer Grundreinigung?
Auf Wunsch ja. Die Fensterreinigung mit Rahmen und Fensterbänken lässt sich direkt mit der Grundreinigung verbinden.
Machen Sie auch eine Grundreinigung nach dem Auszug?
Ja. Was der Vermieter bei der Übergabe verlangen kann, hängt vom Mietvertrag ab. Unsere Leistung dazu steht unter Umzugsreinigung.
In welchen Orten bieten Sie Grundreinigungen an?
In Burgau und im Landkreis Günzburg, darunter Günzburg, Leipheim, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Krumbach und Thannhausen, außerdem entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Die vollständige Liste steht unter Einsatzgebiet.
Baureinigung
Was gehört zu einer Bauendreinigung?
Die Bauendreinigung macht Räume nach Abschluss aller Bauarbeiten bezugsfertig: Fenster mit Rahmen und Fensterbänken, Böden, Sanitär, Türen, Heizkörper, Steckdosen und Einbauten, dazu das Entfernen von Etiketten, Schutzfolien und Farbspritzern. Der genaue Umfang steht im Angebot.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrobreinigung und Bauendreinigung?
Die Baugrobreinigung findet während der Bauarbeiten statt und räumt Schutt, Reste und groben Schmutz weg. Die Bauendreinigung ist die Feinreinigung am Schluss, nach der die Räume bezogen oder übergeben werden können.
Wann sollte die Bauendreinigung stattfinden?
Erst wenn alle Gewerke fertig sind, auch Maler, Elektriker und Bodenleger. Sonst entsteht neuer Staub und Teile müssen wiederholt werden. Wir stimmen den Termin deshalb mit der Bauleitung ab.
Brauchen Sie Strom und Wasser auf der Baustelle?
Ja, für die Feinreinigung brauchen wir Wasser und Strom vor Ort. Ob beides am geplanten Termin verfügbar ist, klären wir vorab.
Entsorgen Sie auch Bauschutt?
Bei der Baugrobreinigung tragen wir Reste und Verpackungen zusammen und bringen sie an die vereinbarte Stelle auf der Baustelle, etwa zum Container. Die Entsorgung des Containers selbst läuft in der Regel über den Bauherrn oder das Bauunternehmen.
Wo übernehmen Sie Baureinigungen?
In Burgau und im Landkreis Günzburg, zum Beispiel in Günzburg, Leipheim, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Burtenbach und Krumbach, außerdem entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Alle Orte unter Einsatzgebiet.
Treppenhausreinigung
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
In den meisten Mehrfamilienhäusern reicht eine wöchentliche oder 14-tägliche Reinigung der Treppen und des Eingangs. Bei vielen Parteien, Publikumsverkehr oder in nassen Monaten kann ein kürzerer Rhythmus nötig sein. Keller und Fenster kommen in größeren Abständen dazu.
Kann der Vermieter die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Die Gebäudereinigung ist in § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung ausdrücklich genannt.
Können Mieter die Kosten von der Steuer absetzen?
In der Regel ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: 20 % der ausgewiesenen Arbeitskosten, zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen höchstens 4.000 € pro Jahr. Grundlage ist die Nebenkostenabrechnung.
Reinigen Sie auch einzelne Häuser für private Vermieter?
Ja. Wir reinigen Treppenhäuser für Hausverwaltungen ebenso wie für private Vermieter und Eigentümergemeinschaften, auch einzelne Häuser.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Inhaber Erencan Yolcu. Sie erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktformular, wenn sich etwas ändert oder ein Sondertermin nötig ist, etwa nach einem Umzug im Haus.
In welchen Orten reinigen Sie Treppenhäuser?
In Burgau und im Landkreis Günzburg, darunter Günzburg, Leipheim, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Krumbach und Thannhausen, außerdem entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Alle Orte unter Einsatzgebiet.
Büroreinigung
Wann findet die Büroreinigung statt?
Zu einem Zeitfenster, das Sie festlegen. Üblich ist früh am Morgen oder abends nach Büroschluss, damit niemand gestört wird. Das Zeitfenster steht im Angebot.
Wie oft sollte ein kleines Büro gereinigt werden?
Für ein Büro mit wenigen Arbeitsplätzen reicht oft eine Reinigung ein- bis zweimal pro Woche, wobei Toiletten und Küche häufiger dran sind als die Schreibtische. Den passenden Rhythmus legen wir nach der Besichtigung fest.
Reinigen Sie auch Computer und Bildschirme?
Bildschirme, Tastaturen und Geräte reinigen wir nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Viele Büros möchten, dass Arbeitsgeräte unberührt bleiben. Das klären wir bei der Besichtigung.
Wer stellt Toilettenpapier, Seife und Handtuchpapier?
Das entscheiden Sie. Entweder stellen Sie das Material und wir füllen auf, oder wir besorgen es und rechnen es ab. Beides wird im Angebot festgehalten.
Können wir mit einer Probephase starten?
Laufzeit und Kündigungsfrist besprechen wir vor Vertragsbeginn. Sprechen Sie bei der Besichtigung an, wenn Sie zuerst einige Wochen testen möchten.
Bieten Sie Büroreinigung auch außerhalb von Burgau an?
Ja, im ganzen Landkreis Günzburg, zum Beispiel in Günzburg, Leipheim, Ichenhausen und Krumbach, außerdem entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Die Liste steht unter Einsatzgebiet.
Praxisreinigung
Desinfizieren Sie auch Flächen?
Ja, wenn Ihr Hygieneplan das für bestimmte Flächen vorsieht. Wir arbeiten mit den dort genannten Mitteln und Einwirkzeiten. Welche Flächen nur gereinigt und welche desinfiziert werden, legen wir gemeinsam fest.
Bereiten Sie Instrumente oder Medizinprodukte auf?
Nein. Die Aufbereitung von Medizinprodukten bleibt beim Praxispersonal. Unsere Leistung umfasst Räume, Möbel, Flächen und Sanitärbereiche.
Wann wird gereinigt?
Meist nach Sprechstundenende oder früh vor Praxisbeginn, damit kein Patient gestört wird. Das genaue Zeitfenster steht im Angebot.
Wie verhindern Sie, dass Keime verschleppt werden?
Mit getrennten Tüchern und Eimern je Bereich, üblicherweise nach Farben getrennt, und indem vom saubereren zum stärker belasteten Bereich gearbeitet wird.
Reinigen Sie auch Zahnarzt- und Physiotherapiepraxen?
Ja. Der Ablauf ist derselbe: Wir richten uns nach dem Hygieneplan der jeweiligen Praxis und den Räumen, die es dort gibt, etwa Behandlungszimmer, Trainingsfläche oder Umkleiden.
In welchen Orten reinigen Sie Praxen?
In Burgau und im Landkreis Günzburg, unter anderem in Günzburg, Ichenhausen, Krumbach, Leipheim und Thannhausen, außerdem entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Alle Orte stehen unter Einsatzgebiet.
Wintergarten- & Glasdachreinigung
Betreten Sie das Glasdach?
Nein. Glas- und Stegplattendächer werden nicht betreten. Wir reinigen vom Rand, von Leitern oder mit Teleskopgerät. Wie das Dach erreichbar ist, sehen wir uns vorher an.
Nutzen Sie einen Hochdruckreiniger?
Nicht auf Dichtungen und Silikonfugen. Ein harter Wasserstrahl kann Dichtungen lösen und Wasser in die Profile drücken. Wir reinigen dort von Hand.
Wie oft sollte ein Glasdach gereinigt werden?
Meist ein- bis zweimal im Jahr. Unter Bäumen oder an staubigen Lagen öfter. Sobald sich grüne Ränder an der Unterkante zeigen, ist eine Reinigung fällig.
Können Sie auch Wintergärten innen reinigen?
Ja, Dach- und Seitenverglasung innen gehören dazu. Pflanzen und Möbel, die direkt am Glas stehen, sollten vorher etwas abgerückt werden. Den Ablauf besprechen wir beim Termin.
Gehören die Fotos auf der Seite zu Ihren Aufträgen?
Ja. Die Vorher-Nachher-Bilder vom Terrassendach und vom Wintergarten stammen aus Aufträgen von Yolcu Gebäudereinigung.
Ist die Reinigung von der Steuer absetzbar?
Bei Privathaushalten kann die Reinigung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG gelten. Abziehbar sind 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr, mit Rechnung und Überweisung. Ob sich das in Ihrem Fall auswirkt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Umzugsreinigung
Was bedeutet „besenrein“?
Im allgemeinen Sprachgebrauch: grober Schmutz entfernt, Böden gefegt, keine Gegenstände mehr in der Wohnung. Was Sie im Einzelfall schulden, steht im Mietvertrag. Bei Unsicherheit klären Sie das vor dem Termin mit dem Vermieter.
Muss die Wohnung bei der Reinigung leer sein?
Ja, für eine Endreinigung sollten Möbel und Kartons draußen sein. Strom und Wasser müssen noch angeschlossen sein.
Wie kurzfristig bekommt man einen Termin?
Das hängt von der Auslastung ab. Fragen Sie an, sobald der Übergabetermin feststeht. Auf Formularanfragen melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.
Reinigen Sie auch Fenster und Backofen?
Ja, wenn das vereinbart ist. Fenster, Backofen und Dunstabzug sind die Punkte, die bei Übergaben am häufigsten auffallen. Wir nehmen sie in das Angebot auf, wenn Sie das möchten.
Kann ich die Umzugsreinigung von der Steuer absetzen?
Für Privathaushalte kann eine Reinigung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG gelten: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr, mit Rechnung und Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Für Hausverwaltungen & Eigentümergemeinschaften
Können die Reinigungskosten auf die Mieter umgelegt werden?
Ja, die Kosten der Gebäudereinigung sind nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Die genaue Prüfung liegt bei der Verwaltung.
Bekommt jede Wohnanlage eine eigene Rechnung?
Das empfehlen wir und richten es auf Wunsch so ein. Laufende Reinigung und einmalige Arbeiten lassen sich getrennt ausweisen.
Wie oft wird ein Treppenhaus gereinigt?
In den meisten Wohnanlagen wöchentlich oder 14-täglich, abhängig von der Zahl der Parteien und davon, ob Kinderwagen und Fahrräder durch das Treppenhaus müssen.
Reinigen Sie auch Wohnungen bei Mieterwechsel?
Ja. Nach dem Auszug reinigen wir die leere Wohnung, damit sie besichtigt und neu vermietet werden kann. Mehr unter Umzugsreinigung.
In welchen Orten betreuen Sie Wohnanlagen?
In Burgau und im ganzen Landkreis Günzburg, außerdem entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Die Liste steht unter Einsatzgebiet.
Für Unternehmen & Gewerbe
Reinigen Sie auch Produktionshallen?
Unser Schwerpunkt liegt auf Büros, Sozialräumen, Umkleiden, Sanitär, Empfang und Glas. Ob einzelne Hallenbereiche dazukommen können, klären wir bei der Besichtigung.
Können Sie vor Schichtbeginn reinigen?
Ja, das Zeitfenster stimmen wir mit Ihnen ab und halten es im Angebot fest, auch früh morgens, abends oder am Wochenende.
Bekommen wir einen festen Ansprechpartner?
Ja. Ansprechpartner ist Inhaber Erencan Yolcu, erreichbar per Telefon und E-Mail.
Wie wird der Preis berechnet?
Nach Besichtigung anhand von Räumen, Intervallen, Bodenbelägen und Zeitfenster. Sie erhalten einen festen Preis für den vereinbarten Umfang.
Arbeiten Sie auch außerhalb von Burgau?
Ja, im ganzen Landkreis Günzburg und entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Siehe Einsatzgebiet.
Für Bauträger, Handwerk & Bauherren
Was ist der Unterschied zwischen Bauzwischen- und Bauendreinigung?
Die Bauzwischenreinigung findet zwischen zwei Gewerken statt und macht die Flächen für den nächsten Schritt frei. Die Bauendreinigung ist die Feinreinigung vor der Abnahme, nach der die Räume bezugsfertig sind.
Können Sie kurzfristig reinigen?
Nach Absprache und je nach Auslastung. Am sichersten ist es, den Termin früh zu reservieren und bei Verschiebungen Bescheid zu geben.
Entfernen Sie auch Schutzfolien und Etiketten an Fenstern?
Ja, das gehört zur Bauendreinigung. Hartnäckige Rückstände wie Mörtel- oder Zementspritzer besprechen wir vorab, weil sie je nach Untergrund besondere Vorsicht brauchen.
Arbeiten Sie auch für Handwerksbetriebe als Subunternehmer?
Sprechen Sie uns an. Wir reinigen nach Bad-, Küchen- oder Innenausbau, damit Sie die Arbeit sauber an Ihren Kunden übergeben können.
Für Privathaushalte
Putzen Sie auch nur die Fenster in einem Einfamilienhaus?
Ja, eine reine Fensterreinigung ist einer der häufigsten Aufträge von Privatkunden. Rahmen und Fensterbänke reinigen wir mit.
Kann ich die Reinigung von der Steuer absetzen?
Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG sind 20 % der Arbeitskosten absetzbar, höchstens 4.000 € im Jahr. Sie brauchen eine Rechnung und müssen überweisen. Ob sich das in Ihrem Fall auswirkt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Muss ich zu Hause sein?
Für Innenreinigung ja, oder Sie übergeben einen Schlüssel. Reine Außenarbeiten wie ein Glasdach können nach Absprache auch ohne Ihre Anwesenheit stattfinden.
Kommen Sie regelmäßig, zum Beispiel jedes Frühjahr?
Ja, viele Privatkunden vereinbaren einen festen Rhythmus für Fenster oder Glasdach. Wir melden uns dann vor dem nächsten Termin.
In welchen Orten sind Sie unterwegs?
In Burgau und im Landkreis Günzburg, außerdem entlang der A 8 bis Ulm und Augsburg. Die Liste steht unter Einsatzgebiet.
Wir sehen uns das Objekt vor Ort an
Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit festem Leistungsumfang. Auf Anfragen über das Formular antworten wir innerhalb von 24 Stunden.
